Pflege eines Angehörigen
Junge Frau umarmt älteren Angehörigen © Westend61, Getty Images

Ich pflege einen Angehörigen

Zuhause Angehörige zu pflegen, das ist eine große Herausforderung. Nicht nur menschlich, sondern natürlich auch dann, wenn sich Job und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen oder es finanziell eng wird. Wir haben deshalb alle Tipps gesammelt, die pflegenden Angehörigen das Leben ein kleines bisschen erleichtern können: Von der Pflegekarenz über die freiwillige Selbstversicherung bis hin zu Steuererleichterungen und Förderungen.

Ersatzpflege in Zeiten von Corona

Wo erhält man Ersatzpflege, wenn beispielsweise die 24-h-Betreuerin ausfällt oder der/die pflegende Angehörige erkrankt ist?

Eine Ersatzpflege, die den zu Pflegenden zu Hause betreut, ist möglich. Die Ersatzbetreuungsangebote werden von der Pflegehotline koordiniert. Hier geht's zur Pflegehotline

Erhält man jetzt nur mehr die Hälfte der Förderung, weil ein:e Personenbetreuer:in durchgehend betreut und sich nicht mehr mit eine:r zweiten Betreuer:in abwechselt?

Nein. Das Sozialministeriumservice hat die Richtlinien für die Zuschüsse zur 24h Betreuung dahingehend geändert, dass auch wenn eine Betreuerin durchgehend zum Einsatz kommt, der Zuschuss 550 Euro beträgt. Für die Zeit der Pandemie müssen es nicht zwei Betreuerinnen sein!

Kann ich als pflegender Angehöriger auch eine „Sonderbetreuungszeit“ in Anspruch nehmen, wenn die Personenbetreuung (24h-Betreuung) meines/r Angehörigen ausfällt?

Ja, es gibt bis vorerst 7.7.2023 die Möglichkeit, beim Ausfall der Personenbetreuung für maximal 3 Wochen eine „Sonderbetreuungszeit“ zu beanspruchen. Die Details finden sie hier

Pflegefreistellung für kurzfristige Pflege

Was tun, wenn Sie nur kurz als Pflegende einspringen müssen, zum Beispiel, wenn Ihr Kind erkrankt, die chronische Erkrankung Ihres Partners aufflammt oder die Betreuungsperson Ihrer pflegebedürftigen Mutter ausfällt? In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf grundsätzlich eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Ein Familienmitglied ist plötzlich pflegebedürftig geworden? Die bisherige Betreuungsperson Ihres Angehörigen fällt aus? Der Pflegebedarf hat sich erhöht?
Damit Sie in einer solchen Situation Zeit dazu haben, die Pflege anders zu organisieren oder sich selbst um die Betreuung zu kümmern, gibt es die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Alles über Voraussetzungen, Bedingungen und Antrag sehen Sie hier auf einen Blick.


FAMILIENHOSPIZKARENZ

Die Familienhospizkarenz gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu lassen oder Ihre Arbeitszeit zu verändern. Hier finden Sie alle Infos dazu.


Sozialversicherung für pflegende Angehörige

Sie müssen als Pflegende/r beruflich zurückstecken und müssen Stunden reduzieren, die Arbeit ganz aufgeben oder können keine neue annehmen? Diese Möglichkeiten haben Sie, um weiterhin sozialversichert zu bleiben:

Freiwillige Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige können sich freiwillig und kostenfrei pensionsversichern - und damit Pensionszeiten und Gutschriften für Pensionskonto sammeln. Welche Variante für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und was dabei gilt, können Sie hier ganz genau nachlesen. 

Krankenversicherung

Damit Sie weiter krankenversichert sind, kommt entweder eine Mitversicherung oder eine Selbstversicherung in Frage. Zu den verschiedenen Varianten finden Sie hier einen guten Überblick. 

Steuertipps für pflegende Angehörige

Pflegekosten

Häusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

TIPP

Auch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen.


Verdienstunterbrechung

Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück!

Steuertipps für Eltern pflegebedürftiger Kinder

Ist Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen:


ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE

Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich auch die Familienbeihilfe um monatlich 164,90 Euro. Details dazu finden Sie hier.

Pflegegeld

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Pflegeaufwand für die Person ist und ist in sieben Stufen gestaffelt. Details dazu finden Sie hier.

AK Pflegegeldberatung

Sie haben Fragen zum Pflegegeld? Der Antrag auf Pflegegeld wurde abgelehnt? Das Pflegegeld wurde in einer zu niedrigen Stufe bewilligt? Melden Sie sich bei der AK Wien Pflegegeldberatung! Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unser Angebot richtet sich an Betroffene und auch an pflegende Angehörige! Erfahren Sie hier alles zur AK Pflegegeldberatung...

"Mein Pflegegeld"-App

Die App hilft Ihnen und Ihren Angehörigen die laufende Betreuungs- und Pflegearbeit einfach dokumentieren zu können und durch eine Einmalabfrage eine rasche Übersicht über einen möglichen Pflegegeldanspruch zu erhalten. Die PDF-Dokumente können Sie einfach abspeichern, ausdrucken oder verschicken. Mehr dazu finden Sie hier.

Förderung für Personenbetreuung (24-Stunden-Betreuung)

Wenn Pflegebedürftige zuhause von einer Personenbetreuerin bzw. einem Personenbetreuer versorgt werden, können Sie für diese Kosten eine staatliche Förderung beantragen.

Voraussetzungen:

  • mindestens Pflegegeldstufe 3
  • Personenbetreuung muss notwendig sein
  • Das Einkommen der pflegebedürftigen Person darf 2.500 Euro netto im Monat nicht übersteigen (ohne Sonderzahlungen und Pflegegeld)

Mehr zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Zuschusses finden Sie hier!

Förderung von Ersatzpflege

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind, kann beim Sozialministeriumsservice eine Förderung für die Kosten von Ersatzpflege beantragt werden. Die maximale Fördersumme sind je nach Pflegegeldstufe begrenzt und es gibt nach Pflegegeldstufe gestaffelte Einkommensgrenzen. Auf die Förderung von Ersatzpflege besteht kein Rechtsanspruch.

Mehr dazu erfahren?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Die Landesstellen des Sozialministeriumsservice können Sie hier aufrufen

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Sind Sie durch Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in eine soziale Notlage gekommen, können Sie beim Sozialministeriumsservice einen Zuschuss für „behinderungsbedingte Ausgaben“ beantragen, wenn diese die Notlage beseitigen oder mildern. Das ist der etwa der Fall, wenn Sie in der Wohnung etwas umbauen müssen oder Hilfsmittel anschaffen müssen, die nicht von der Krankenkasse oder Pensionsversicherung übernommen werden. Es gibt eine obere Einkommensgrenze für die Förderung und es besteht kein Rechtsanspruch.

Online-Antrag

Weitere Informationen und der Online-Antrag finden Sie hier: Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen (sozialministeriumservice.at)

  • Der Großteil der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen wird zuhause gepflegt und betreut. Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger setzt sich österreichweit für die Anliegen derjenigen ein, die diese Pflege leisten. Zu den Tipps und Angeboten…
  • Sie sind auf der Suche nach einem sozialen Dienst, der Sie bei der Pflege unterstützt? Das Infoservice des Sozialministeriums hat alle für Sie hilfreichen Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen in Österreich gesammelt – hier finden Sie ein Angebot in Ihrer Nähe!