Geld zurück vom Finanzamt

Hunderte Millionen Euro lassen die Arbeitnehmer jedes Jahr beim Finanzamt liegen, weil sie die Arbeitnehmerveranlagung nicht machen.

Dabei zahlt es sich aus: Jede Veranlagung bringt im Schnitt 200 Euro. In manchen Fällen sind 1.000 Euro und mehr drinnen. Mit den Tipps der Arbeiterkammer klappt die Arbeitnehmerveranlagung auch ganz einfach.

Warum eine Arbeitnehmerveranlagung?

Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob jemand das ganze Jahr über gleich verdient hat. Viele haben aber ein schwankendes Einkommen, weil sie während des Jahres zu arbeiten begonnen haben oder den Job gewechselt haben. Bei der Arbeitnehmer-veranlagung wird die Steuer neu berechent und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es Geld zurück vom Finanzamt.

Die Arbeitnehmerveranlagung sollte auf jeden Fall machen:
  • wer während des Jahres zu Arbeiten begonnen hat (nach der Schule, der Karenz oder Arbeitslosigkeit)
  • Lehrlinge
  • wer während des Jahres unterschiedlich verdient hat (etwa durch Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt)
  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher
  • wer berufliche Ausgaben hatte, hohe Arztkosten oder Sonderausgaben, wie etwa Prämien für eine Pensionsversicherung
  • wer so wenig verdient und daher gar keine Steuern zahlt, für den gibt es die sogenannte Negativsteuer – das heißt bis zu maximal 110 Euro als Gutschrift vom Finanzamt.

Was zu tun ist

Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer kann die Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchführen. Dazu braucht man das Formular L1 und die Beilagen L 1k und L 1i oder man macht die Veranlagung gleich über finanzOnline. Achtung: Eine ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man nicht nur für ein Jahr machen, sondern für insgesamt bis zu fünf Jahre zurück.

Freie DienstnehmerInnen müssen die Einkommenssteuererklärung machen, dazu ist das Formular E1 auszufüllen.

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